Abschiebungen weiter zulässig: EuGH-Urteil zu Asylsystem gefallen
Abschiebungen weiter zulässig -
EuGH-Urteil zu Asylsystem gefallen
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Deutschland schiebt immer wieder Asylbewerber in andere europäische Länder ab. Das ist grundsätzlich auch zulässig, wenn das Sozialsystem dort mangelhaft ist.
Der EuGH urteilt zu den Asyl-Bedingungen in Europa. Archivbild. Quelle: Socrates Baltagiannis/dpa
Deutschland darf einen Asylbewerber wegen Unzuständigkeit in ein anderes europäisches Land abschieben, auch wenn das Sozialsystem dort mangelhaft ist. Das hat das höchste EU-Gericht entschieden. Eine solche Überstellung sei nur dann verboten, wenn die Schwachstellen besonders gravierend seien, urteilte der EuGH.
Dies sei dann der Fall, wenn der Betroffene sich dort in extremer materieller Not befinde, elementarste Bedürfnisse nicht befriedigen könne oder er verelenden würde.
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