Der Fall Sami A. beschäftigt seit Längerem die deutsche Justiz. Jetzt hat zumindest das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Rechtsstreit beendet.
Quelle: Marcel Kusch/dpa
Der rechtswidrig nach Tunesien abgeschobene mutmaßliche islamistische Gefährder Sami A. muss nicht nach Deutschland zurückgeholt werden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte die Aufhebung des lange Zeit bestehenden Abschiebungsverbots für den 42-Jährigen.
Das Gericht blieb in der mündlichen Verhandlung bei seiner Einschätzung, dass eine diplomatische Zusicherung Tunesiens Sami A. "hinreichend verlässlich" vor Folter und unmenschlicher Behandlung schütze.