Jede Schusswaffe ist auch ein mögliches Terrorinstrument. Die Bundesregierung will einem möglichen Missbrauch von Waffen künftig stärker vorbeugen.
Der Bundestag will heute das Waffenrecht verschärfen. Das Gesetz sieht unter anderem einen Ausbau des nationalen Waffenregisters vor, um die Rückverfolgbarkeit sämtlicher Schusswaffen zu erleichtern. Dazu werden auch neue Meldepflichten für Waffenhersteller und -händler eingeführt.
Zudem wird die Größe von Magazinen bei bestimmten Schusswaffen begrenzt, um deren Nutzung für Terroranschläge zu erschweren. "Das neue Waffenrecht bringt mehr Sicherheit für die Bürger", sagte Mathias Middelberg von der CDU.
Vor allem diese Regelabfrage beim Verfassungsschutz werde für mehr Sicherheit sorgen, sagte Middelberg. "Damit verhindern wir, dass Waffen in die Hände von Extremisten geraten. Daneben begrenzen wir Magazingrößen und erweitern die Möglichkeit der Länder, Waffen- und Messerverbotszonen einzurichten."
FDP und AfD votierten gegen die Pläne von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Grüne und Linke enthielten sich.
Fortbestehendes "Bedürfnis" muss nachgewiesen werden
Jäger und Sportschützen sollen, wenn sie erstmals eine Erlaubnis für den Waffenbesitz erhalten haben, künftig nach fünf und noch einmal nach zehn Jahren nachweisen müssen, dass ihr "Bedürfnis" fortbesteht. Danach genügt der Nachweis, dass der Schütze Mitglied in einem Schießsportverein ist. "Zudem wird bei den Schießnachweisen nicht auf jede einzelne Waffe, sondern nur noch auf die Waffengattungen Kurz- oder Langwaffe abgestellt", erläuterte Middelberg.
Gegen den ursprünglichen Entwurf des Bundesinnenministeriums hatten vor allem Jäger, Schützen und Waffensammler mobil gemacht. Er sah unter anderem vor, dass Sportschützen regelmäßig für jede einzelne Waffe nachweisen sollten, dass sie diese tatsächlich noch nutzen.
Einsatz von Nachtsichtgeräten umstritten
Umstritten war bis zuletzt auch der Einsatz von Nachtsichtgeräten für Jagdwaffen. Dieser ist nach dem Bundesjagdgesetz verboten. "Mit der rein waffenrechtlichen Freigabe ermöglichen wir es aber den Bundesländern, von dem generellen Verbot im Bundesjagdgesetz abzuweichen und die Technik gezielt und klar geregelt zum Beispiel zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in ihrem Bereich zu erlauben", sagte Middelberg. Die Bundesländer müssen noch zustimmen.