Abtreibungsparagraf 219a: FDP verzichtet wohl auf Klage
Abtreibungsparagraf 219a -
FDP verzichtet wohl auf Klage
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Laut Aussage des Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion will die FDP nicht gegen den neu gefassten Paragrafen 219a klagen.
Keine Verfassungsklage der FDP. Quelle: Larissa Schwedes/dpa
Die FDP wird aller Voraussicht nach auf eine Verfassungsklage gegen den neu gefassten Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs zur Werbung für Abtreibungen verzichten.
Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion Stephan Thomae will dies nach eigener Aussage empfehlen, erklärte er und bestätigte einen Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland. "Wir haben die Erfolgsaussichten intern geprüft und bewerten sie als sehr gering", so Thomae.
Abtreibung oder nicht? Eine Frage, die mitunter äußerst kontrovers …
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