Damit es in Zukunft zu keinen Lieferengpässen für Medikamente kommt, hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen.
Medikamente liegen in den Regalen einer Apotheke. Quelle: Daniel Reinhardt/dpa
Der Bundestag hat Maßnahmen gegen Lieferengpässe bei Medikamenten beschlossen. Verabschiedet wurden dafür Änderungen im Arzneimittelgesetz. Firmen können künftig verpflichtet werden, über ihre Bestände und die Produktion bestimmter Arzneimittel zu informieren.
Bei Engpässen können die Behörden anordnen, dass die Firmen oder Großhändler mehr dieser Präparate auf Vorrat lagern. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte soll die Versorgungslage zudem ständig beobachtet werden.
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