Seit dem Diesel-Skandal kontrollieren die amtlichen Prüfer genauer. In einigen Fällen ist umstritten, ob die Abgasbehandlung illegal manipuliert wurde - so auch im jüngsten Fall.
Daimler muss möglicherweise Transporter vom Typ Sprinter zurückrufen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) habe aufgrund laufender Untersuchungen bei dem Nutzfahrzeugmodell Mercedes Sprinter Euro 5 den Verdacht, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums gegenüber dem ZDF. Aus diesem Grund sei eine Anhörung eingeleitet worden, um der Daimler AG die Möglichkeit zur Stellungnahme bis Mitte Oktober 2019 einzuräumen.
Bericht: "Unzulässige Abschaltvorrichtung" bei 260.000 Fahrzeugen
Ein Konzernsprecher in Stuttgart hatte zuvor der "Bild am Sonntag" bestätigt, dass das KBA in dieser Sache ein Anhörungsverfahren eröffnet habe. Betroffen sind demzufolge rund 260.000 Transporter des Modells Sprinter in Europa, davon rund 100.000 in Deutschland. Daimler habe die Funktionsweise der Abgasreinigung dem KBA bereits im Mai 2018 vorgestellt "und sie anschließend seit Sommer 2018 in weiteren Besprechungen eingehend erläutert", stellte der Sprecher fest.
Das KBA hatte bereits im Juni für rund 60.000 Diesel-Geländewagen vom Typ Mercedes-Benz GLK 220 einen Pflicht-Rückruf mit Sofortvollzug angeordnet. Daimler legte Widerspruch gegen die Anordnung ein, "um Klarheit in einer komplexen Sache zu erlangen", wie der Konzernsprecher am Sonntag hinzufügte.
Daimler: Funktionsweise zulässig
Nach Daimlers Auffassung ist die beanstandete Funktionsweise zulässig. Es handele sich um keinen neuen oder überraschenden Fund. Im Zusammenhang mit der Anordnung zum GLK habe Daimler "bereits darüber informiert, dass die beanstandete Funktionalität in verschiedenen Baureihen enthalten ist und eine Prüfung angekündigt", so der Sprecher. Für die fraglichen Sprinter sei "diese Prüfung abgeschlossen und das KBA hat nach eigenen Messungen nun auch ein Anhörungsverfahren eröffnet", hieß es.
Nach dem Bericht von "Bild am Sonntag" beanstandet das KBA in seinem Schreiben an Daimler eine Computerfunktion für die Steuerung des Sprinter-Motors OM 651. Sie sorge dafür, dass der Grenzwert für Stickoxide von 180 Milligramm pro Kilometer nur beim gesetzlichen Prüfzyklus eingehalten werde, aber nicht im täglichen Betrieb.
Im Zuge des Dieselskandals hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart im September gegen Daimler ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro verhängt. Grund war eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht in einer mit der Fahrzeugzertifizierung befassten Abteilung. Diese führte nach Feststellung der Staatsanwaltschaft dazu, dass die Dieselfahrzeuge Genehmigungen erhielten, obwohl der Ausstoß von Stickoxiden bei den Autos teilweise nicht den Vorschriften entsprach.