Die Bahnstrecke ist gesperrt, Züge verspäten sich: Nach Unwettern kann der Weg zur Arbeit schwierig werden. Aber dürfen Berufstätige deswegen zu Hause bleiben?
Quelle: Boris Roessler/dpa
Auch wenn Unwetter und Sturm für Verkehrsbehinderungen sorgen oder sich die Züge verspäten, müssen Arbeitnehmer pünktlich sein. Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht erklärt: "Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko trägt".
Der erste Schritt sei immer, dem Arbeitgeber proaktiv anzubieten, etwa im Homeoffice zu arbeiten - oder die verlorene Zeit nachzuholen. Viele Arbeitgeber hätten Verständnis, wenn Mitarbeiter bei einem Sturm zu spät kommen.
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