Bei Arznei auf Rezept: BGH verbietet Apotheken-Geschenke
Bei Arznei auf Rezept -
BGH verbietet Apotheken-Geschenke
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Arzneimittel auf Rezept müssen in Deutschland überall gleich viel kosten. Mit Präsenten oder Gutscheinen unterlaufen Apotheker diese Preisbindung öfter. Damit ist jetzt Schluss.
Apotheken dürfen keine kleinen Geschenke machen. Archivbild Quelle: Bernd Wüstneck/dpa
Apotheken-Kunden mit Rezept vom Arzt dürfen zum Medikament auch keine Kleinigkeiten im Centbereich mehr dazubekommen. Das 2013 verschärfte Verbot solcher Werbegeschenke sei eindeutig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Auch "geringwertige Werbegaben" seien ein Verstoß gegen Preisvorschriften und wettbewerbswidrig.
Der BGH beanstandete Gutscheinaktionen von zwei Apotheken in Darmstadt und Berlin - einmal gab es Gratis-Brötchen beim nahen Bäcker, einmal einen Euro Nachlass beim nächsten Einkauf.
Immer mehr ländliche Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern müssen …
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