Dürfen Psychiatriepatienten ans Bett gefesselt werden? Nein, fordern zwei Betroffene und ziehen nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht.
Quelle: Uli Deck/dpa
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich ab heute in Karlsruhe mit zwei Verfassungsbeschwerden von Psychiatriepatienten. Ärzte hatten die Patienten aus Bayern und Baden-Württemberg ans Bett fesseln lassen.
Die Betroffenen sehen in der Maßnahme eine Verletzung ihres Grundrechts auf Freiheit der Person aus den Artikeln 2 und 104 des Grundgesetzes. Ihrer Auffassung nach brauchen solche freiheitsentziehenden Maßnahmen die Zustimmung eines Richters.