In Deutschland dürfen natürliche und juristische Personen klagen. Doch was ist mit Tieren? Genau dafür machen sich Aktivisten von Peta stark - mit einer Verfassungsklage.
Quelle: Uli Deck/dpa
Mit einer ungewöhnlichen Klage beim Bundesverfassungsgericht protestiert die Tierrechtsorganisation Peta gegen die betäubungslose Kastration von Ferkeln. Beschwerdeführer sind alle betroffenen männlichen Schweine. "Die Ferkel möchten selbst, dass sie nicht länger betäubungslos kastriert werden", sagte Peta-Anwalt Christian Arleth.
Laut Gesetz kann "jedermann" Verfassungsklage erheben. Peta will erreichen, dass auch Tiere als Träger eigener Rechte anerkannt werden. Tierschutz ist ein Staatsziel im Grundgesetz.
Das Ende der betäubungslosen Kastration hat der Bundestag bereits 2013 beschlossen - allerdings mit einer Übergangsfrist bis Ende 2018. Diese wurde kurz vor Ende um weitere zwei Jahre verlängert. Mehr dazu lesen Sie hier:
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Können Schweine klagen?
Die Tierrechtsorganisation Peta hat in Karlsruhe eine Beschwerde eingereicht - gegen die betäubungslose Kastration von Ferkeln. Was den Fall einmalig macht.