BGH entscheidet Streit: Kein Wegerecht aus Gewohnheit
BGH entscheidet Streit -
Kein Wegerecht aus Gewohnheit
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Nachbarschaftsstreits werden in Deutschland oft vor Gericht behandelt. So auch der Fall um die Zufahrt zu Garagen, über den der BGH nun entscheiden musste.
Ein Privatweg führt zu Garagen. Symbolbild Quelle: Christophe Gateau/dpa
Nachbarn haben kein Recht, ein angrenzendes fremdes Grundstück zu durchqueren, nur weil das schon immer so gemacht wurde. Sicherheit gibt es nur, wenn das sogenannte Wegerecht im Grundbuch eingetragen steht, wie der Bundesgerichtshof klarstellte.
Auf ein Wegerecht aus Gewohnheit können sich Nachbarn nicht berufen. Nach dem BGH-Urteil müsste ein solches Recht im Grundbuch eingetragen sein. Die betroffenen Eigentümer können jetzt nur noch hoffen, dass das Oberlandesgericht ihnen ein Notwegerecht einräumt.
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