Der Bundeswehrsoldat Franco A. hatte sich als Asylsuchender ausgegeben und soll einen Anschlag geplant haben. Doch der Tatverdacht hat sich nicht erhärtet.
Quelle: Patrick Seeger/dpa
Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen den terrorverdächtigen Soldaten Franco A. aufgehoben. Aus dem bisherigen Ermittlungsergebnis lasse sich der dringende Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nicht herleiten, teilte das Gericht mit.
Der Soldat soll den ursprünglichen Vorwürfen zufolge mit Komplizen einen Anschlag vorbereitet haben. Dabei wollte er den Verdacht auf Flüchtlinge lenken - und hatte sich als Asylsuchender registrieren lassen.