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Schnatter, bimmel, kikeriki
- Enten und Gänse (1/7)
Ein Dorf hat so seine ganz eigenen Geräusche. Das war den Zugezogenen in der französischen Gemeinde Soustons offenbar nicht ganz klar - ihnen ging das Schnattern vom Nachbargrundstück auf die Nerven. Dort hält Dominique Douthe Enten und Gänse - seit 36 Jahren. Und sie kann aufatmen: Ein Gericht wies die Klage jetzt ab.
- Der gallische Hahn (2/7)
Schlagzeilen machte in Frankreich der Fall eines Hahns - immerhin Wappentier: Nachbarn auf der Atlantik-Insel Oléron hatten gegen das morgendliche Kikeriki geklagt. Hahnenhalterin Corinne Fesseau dagegen sagte vor Gericht, bis das Paar dorthin gezogen sei, habe sich niemand über Gockel Maurice beschwert. Die Klage wurde im September abgewiesen. Der Bürgermeister eines nahen Dorfes kündigte eine Initiative an, um Geräusche auf dem Land als "nationales Kulturerbe" schützen zu lassen.
- Kuhglocken-Gebimmel (3/7)
In Deutschland erregt seit Jahren der Holzkirchener Kuhglocken-Fall Aufsehen: In der oberbayerischen Gemeinde fühlt sich ein Ehepaar vom Gebimmel auf der angrenzenden Weide gestört - samt Fliegen und Gülle. Sie unterlagen in zwei Instanzen, der Fall könnte bald den Bundesgerichtshof beschäftigen. Auch die Politik rief die Sache auf den Plan: Derlei Klagen trieben einen Keil zwischen Alteingesessene und Neubürger, mahnte Landtagspräsidentin Ilse Aigner. Zur ländlichen Lebensart gehöre nun mal die Kuh auf der Weide - samt Kuhglocke.
- Gut vernehmliches Geläut (4/7)
Auch Kirchenglocken lösen Streit aus. So im hessischen Usingen in diesem Jahr: Ein Neubürger, berichtete die "Frankfurter Neue Presse", drohte mit Klage. Die Kirche reagierte mit Schallschutz und eingeschränktem Geläut. Das widerum brachte Alteingesessene in Rage. Das Geläut gehöre zum Dorf, zitiert diese der Hessische Rundfunk. Zudem reflektiere die Dämmung nun den Schall und verstärke ihn auf der anderen Seite der Kirche. Der Schallschutz muss wieder runter, gelöst ist der Streit damit noch nicht.
- Seltsame Ruhe (5/7)
Auf der schweizerischen Seite des Bodensees führte Geläut im vergangenen Jahr zu ungewöhnlicher Eigeninitiative: In Wäldi wunderte sich die Kirchengemeinde, dass morgens keine Glocke mehr zu hören war. Nach monatelanger Suche entdeckte sie eine heimlich montierte Zeitschaltuhr. Per DNA-Nachweis wurde ein Anwohner überführt und zu einer Geldbuße verdonnert, berichtete das "St. Galler Tagblatt".
- Exotische Geräusche (6/7)
Wenn ein Pfau schreit, kann das schon einige Dezibel über den Lärm-Grenzwerten in Wohngebieten liegen. Trotzdem sei das hinnehmbar, urteilte vor zwei Jahren das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt und wies die Klage eines Anwohners ab. Der kleine Zoo sei schon seit Jahrzehnten dort und präge das Gebiet, zitierte RP-Online die Richter.
- Froschkonzert (7/7)
Ein Fall aus den 90ern in Ingolstadt, der es bis zum Bundesgerichtshof schaffte: Nächtliche Froschkonzerte aus Nachbars Garten müssen selbst bei starker Lärmbelästigung ertragen werden, urteilten die Richter damals - vorausgesetzt der Gartenbesitzer bemühte sich um eine Genehmigung zum Abtransport der Frösche, die hier aber nicht erteilt wurde. Denn grundsätzlich verbietet das Naturschutzgesetz das Entfernen. Blöd für den Nachbarn, war er doch zuerst da, dann kamen die Frösche.