Brötchen zum Medikament: Apotheken-Geschenke vor Gericht
Brötchen zum Medikament -
Apotheken-Geschenke vor Gericht
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Die kostenlose Packung Taschentücher zum Medikament ist keine Seltenheit. Doch dürfen Apotheker auch Brötchengutscheine für den nahen Bäcker verschenken?
Ein großes Apothekenschild. Archivfoto Quelle: Bernd Wüstneck/dpa
Apotheker drücken ihren Kunden gern eine kleine Aufmerksamkeit in die Hand - was dabei erlaubt ist, klärt heute der Bundesgerichtshof. In einer Apotheke gab es zum Medikament einen Brötchen-Gutschein. Kunden einer anderen Apotheke bekamen einen Ein-Euro-Gutschein für den nächsten Einkauf.
Die Wettbewerbszentrale will das untersagen lassen. Preiskampf ist bei rezeptpflichtigen Medikamenten verboten - auch indirekt durch Geschenke. Gilt das auch für Kleinigkeiten? Das letzte Wort hat jetzt der BGH.
Immer mehr ländliche Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern müssen …
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