Mittlerweile lassen auch Supermärkte, Kliniken oder Ärztehäuser Parksünder auf ihren Stellflächen von privaten Dienstleistern abstrafen. Doch die Rechtsfragen sind nicht geklärt.
Quelle: Nicolas Armer/dpa
Auch auf privaten Kundenparkplätzen vor Supermärkten oder Ärztehäusern können Falschparker einen Strafzettel kassieren. Aber müssen sie zahlen? Wie solche Streitigkeiten zu entscheiden sind, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt.
Von Amts- und Landgerichten gibt es unterschiedliche Urteile. Rechtlich ist das "Privatknöllchen" kein Bußgeld, sondern eine Vertragsstrafe. Den Vertrag schließt sozusagen der Fahrer ab, indem er sein Auto auf den Privatparkplatz stellt. Der Bundesgerichtshof (BGH) will dazu nun ein Urteil fällen.
- Muss der Pkw-Halter das Knöllchen zahlen?
Wer auf einem privaten Kunden- oder Besucherparkplatz unberechtigt parkt, muss mit einem Knöllchen rechnen. Wann er zahlen muss, klärt nun der BGH.