Bis zu eine Million Ganztagsplätze müssen an Grundschulen geschaffen werden. Damit das gelingen kann, hat das Bundeskabinett heute finanzielle Weichen gestellt.
Ab 2025 soll jedes Grundschulkind einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung haben. Das Bundeskabinett hat dafür an diesem Mittwoch in einem ersten Schritt die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von zwei Milliarden Euro beschlossen.
Neue gesetzliche Regelungen nötig
Das Geld ist für Investitionen in Räumlichkeiten und Gebäude an den rund 15.000 Grundschulen in Deutschland gedacht. Damit soll sichergestellt werden, dass ab 2025, wie geplant, der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung umgesetzt werden kann.
Union und SPD hatten die Einführung eines solchen Rechtsanspruchs in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Familienministerin Franziska Giffey (SPD) schätzt, dass bis zu einer Million zusätzliche Ganztagsplätze an den Schulen geschaffen werden müssen. Nach der Einrichtung des Sondervermögens müssen weitere gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht werden, die den eigentlichen Rechtsanspruch festschreiben. Wann das passiert, ist noch unklar.
Gaffer sollen härter bestraft werden
Außerdem beschloss das Kabinett eine Vorlage von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) für ein schärferes Vorgehen gegen Gaffer sowie gegen das sogenannte Upskirting bei Frauen. Dabei geht es um heimliches Fotografieren unter den Rock oder das Kleid.
Zum Verbot der Upskirt-Aufnahmen sagte Lambrecht, einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren, sei eine demütigende und nicht zu rechtfertigende Verletzung der Intimsphäre. Verboten werden sollen sind den Angaben zufolge Aufnahmen von Genitalien, dem Gesäß, der Brust oder der Unterwäsche, wenn diese durch Kleidung eigentlich gegen Anblicke geschützt sind.
Härtere Strafen für Gaffer
Das Herstellen und Verbreiten von Aufnahmen, die einen Verstorbenen "in grob anstößiger Weise" zur Schau stellen, soll künftig mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden können. Lambrecht sagte, verletzte Unfallopfer oder gar Tote aus reiner Sensationsgier zu fotografieren, sei widerlich und verstoße gegen die Grundregeln menschlichen Anstands. Zur Begründung des Gesetzesvorhabens, über das der Bundestag noch entscheiden muss, hieß es, das Persönlichkeitsrecht gelte auch nach dem Tod und solle nun strafrechtlich abgesichert werden.