Die ex-schleswig-holsteinische AfD-Landesvorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein darf Parteimitglied bleiben. Das hat das Kieler Schiedsgericht entschieden.
Quelle: Frank Molter/dpa
Der vom AfD-Bundesvorstand angestrengte Parteiausschluss der früheren schleswig-holsteinischen AfD-Landeschefin Sayn-Wittgenstein ist in erster Instanz gescheitert. Das Landesschiedsgericht in Kiel verwarf nach eigenen Angaben einen Antrag des Bundesvorstands. Allerdings könne noch das AfD-Bundesschiedsgericht angerufen werden.
Der Ausschlussantrag wurde damit begründet, Sayn-Wittgenstein habe einen rechtsextremistischen Verein unterstützt. Dies sah das Gericht nicht als gegeben.
Das schleswig-holsteinische AfD-Landesschiedsgericht begründete seine Entscheidung nun laut "Spiegel" damit, dass die Politikerin nicht Mitglied des Vereins gewesen sei. Auch stehe sie "auf dem Boden des Grundgesetzes", hieß es demnach weiter. Sayn-Wittgenstein hatte den Landesvorsitz Anfang des Jahres niedergelegt, nachdem sie zuvor bereits aus der AfD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag ausgeschlossen worden war.