Wenn die Kläger Recht bekommen, muss Erdogan Farbe bekennen: Entweder er lässt inhaftierte Regimegegner frei – oder er riskiert den Bruch mit der europäischen Rechtsordnung.
Am Dienstag entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg über die Fälle von Mehmet Altan und Sahin Alpay - zwei Journalisten, die der Gülen-Bewegung nahestehen sollen. Beide wurden 2016 verhaftet, beide beschwerten sich darüber beim türkischen Verfassungsgericht und bekamen dort Recht. Doch nach wie vor sind sie nicht in Freiheit.
Altan wurde trotz des gegenteiligen Votums des Verfassungsgerichts zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt, weil er sich am Umsturzversuch beteiligt habe. Das Strafverfahren gegen Sahin Alpay läuft noch; am vergangenen Samstag durfte der 74-Jährige nach einem erneuten Urteil des Verfassungsgerichts das Gefängnis verlassen und wurde unter Hausarrest gestellt.
Über 30.000 Beschwerden
Seit dem misslungenen Putschversuch in der Türkei im Juli 2016 sind tatsächliche oder mutmaßliche Anhänger der oppositionellen Gülen-Bewegung staatlicher Verfolgung ausgesetzt. Mehr als 30.000 Türken haben seither den EGMR um Hilfe angerufen. Die meisten Klagen nahm der Gerichtshof nicht an, weil zuvor der nationale Rechtsweg nicht ausgeschöpft worden sei. Das ist die Voraussetzung für ein Verfahren in Straßburg. In zwei Fällen wollen die Richter jetzt aber ein Urteil sprechen.
Der EGMR ist eine Einrichtung des Europarats, dem die Türkei angehört. Mithin ist er die einzige Institution, die das Recht hat, die türkische Regierung wegen der Verletzung von Grund- und Menschenrechten in einem juristischen Verfahren zur Verantwortung zu ziehen. Doch er ist darauf angewiesen, dass die Türkei seine Urteile akzeptiert. Deshalb agierte der Gerichtshof bisher vorsichtig.
Keine Einzelfälle
Formal können sich die Straßburger Richter in vielen Fällen darauf berufen, die zuständigen Gerichte in der Türkei hätten noch gar nicht abschließend entschieden. Doch manche Kritiker werfen dem Gericht Leisetreterei vor: Die Verfahren in der Türkei zögen sich über Jahre hin, die Justiz sei nicht unabhängig. In einer solchen Situation könne man von den Klägern nicht verlangen, dass sie den nationalen Rechtsweg ausschöpften, bevor man sich ihrer annehme.
Im Kern ähneln die Schicksale Mehmet Altans und Sahin Alpays denen vieler tausend anderer Inhaftierter. Es geht also nicht nur um zwei Einzelfälle. Wenn Erdogan bei seiner repressiven Linie bleibt, wird der EGMR in den nächsten Jahren noch über viele andere Beschwerden entscheiden müssen.