Der BGH hat die Passagierrechte bei Flugausfällen gestärkt. So können Airlines bei Ausfall durch Streik im Kontrollbereich zu Entschädigung verpflichtet sein.
Quelle: Julian Stratenschulte/dpa
Passagieren, deren Flug wegen Streiks an den Kontrollen ausfällt, kann eine Entschädigung der Airline zustehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Eine Annullierung des Fluges ist aus Sicht der Richter nur selten unumgänglich.
Geklagt hat ein Ehepaar, das nach Lanzarote wollte. Warnstreiks störten den Flughafen-Betrieb. Die Verbindung wurde gestrichen, die Maschine hob ohne Passagiere ab. Das Hamburger Landgericht hatte eine Klage abgewiesen und muss nun neu verhandeln.