In der EU gelten weitreichende Fluggastrechte: Bei stundenlangen Verspätungen haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung. Die obersten EU-Richter sehen allerdings auch Ausnahmen.
Quelle: Frank Rumpenhorst/dpa
Der Europäische Gerichtshof EuGH hat in einem Grundsatzurteil die Entschädigungsrechte von Flugpassagieren etwas eingeschränkt. Sie könnten nicht in jedem Fall auf Ausgleichszahlungen hoffen, wenn ihr Flug wegen Treibstoffs auf der Startbahn verspätet sei, erklärten die Richter.
Wenn der ausgelaufene Treibstoff nicht von einem Flugzeug der betroffenen Fluggesellschaft stamme, handele es sich um einen außergewöhnlichen Umstand, der die Airline von der Entschädigungspflicht befreie.
Ausnahmen bei höherer Gewalt
Im konkreten Fall hatte ein Mann geklagt, dessen Ryanair-Flug von Italien nach Belgien etwa vier Stunden Verspätung hatte. Die Startbahn war wegen ausgelaufenen Treibstoffs geschlossen worden.
Nach geltender Gesetzeslage haben Fluggäste in der Europäischen Union in der Regel bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden ein Recht auf eine pauschale Entschädigung von 250 Euro. In Fällen höherer Gewalt sind die Airlines davon aber ausgenommen.