Der europäischen Bankenunion wurde vorgeworfen, marode Geldhäuser abgewickelt zu haben. Das Bundesverfassungsgericht kommt jedoch zu einem anderen Urteil.
Quelle: Uli Deck/dpa
Die zentrale Bankenaufsicht im Euroraum und der gemeinsame Fonds zur Abwicklung von Geldhäusern halten der Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht stand. Die Karlsruher Richter wiesen zwei Verfassungsbeschwerden gegen die europäische Bankenunion ab.
Hinter dieser Entscheidung stünden allerdings "ebenso komplexe wie grundsätzliche Überlegungen zur europäischen Kompetenzordnung", kündigte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle zu Beginn der Urteilsverlesung an.
Mehr Hintergründe zum Thema:
-
Bundesverfassungsgericht: Europäische Bankenunion verstößt nicht gegen das Grundgesetz
Eine gemeinsame Bankenaufsicht soll die Eurozone krisenfest machen. Ein Notfall-Fonds kostspielige Rettungsaktionen verhindern. Karlsruhe gibt dem System nun seinen Segen.