Die EU-Kommission verklagt Deutschland, weil die Luftverschmutzung in Ballungsräumen gegen europäisches Recht verstößt. Damit wächst der Druck, etwas gegen Diesel-Abgase zu tun.
Schon seit 2010 ist die Luft in vielen deutschen Großstädten dreckiger, als es das Gesetz erlaubt. Damals trat eine EU-Richtlinie in Kraft, die einheitliche Grenzwerte für Stickstoffdioxid vorschreibt. Bereits zwei Jahre zuvor war sie beschlossen worden; bis heute wird sie laut EU in 28 deutschen Ballungsräumen nicht eingehalten. Auch gegen fünf weitere Länder hat die Kommission Klage eingereicht.
Diskussion über Fahrverbote
Hauptquelle für die Stickstoffdioxid-Belastung in Ballungsräumen sind laut Umweltbundesamt Autos, vor allem solche mit Dieselmotoren. Deshalb war bereits die Deutsche Umwelthilfe gegen die zuständigen Landesbehörden vor Gericht gezogen. Im Februar entschied das Bundesverwaltungsgericht: Die Behörden sind verpflichtet, die gesetzlichen Grenzwerte für Luftschadstoffe einzuhalten - wenn es nicht anders geht, auch mit Fahrverboten für ältere Diesel-PKW. Solche lokalen Fahrverbote in einzelnen Städten könnten etwa 80 Prozent aller Dieselfahrer treffen.
Um diese Ballungsräume geht es:
Mit der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof tritt das Vertragsverletzungsverfahren in ein neues Stadium, das die EU-Kommission bereits 2015 gegen Deutschland einleitete. Bisherige Mahnungen waren erfolglos geblieben. Die Bundesregierung hatte zwar in Brüssel über zahlreiche Schritte zur Luftreinhaltung berichtet, die bereits getan wurden oder demnächst bevorstehen - die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte ist dadurch jedoch kurzfristig nicht mehr zu erreichen.
Deutschland droht Zwangsgeld
Unmittelbare juristische Folgen für die Autofahrer wird die Klage nicht haben - auch dann nicht, wenn sie Erfolg hat. In diesem Fall droht Deutschland ein millionenschweres Zwangsgeld. Bis zu einem Urteil wird es aber noch dauern - im Durchschnitt vergehen 20 Monate zwischen dem Einreichen einer Klage und der Entscheidung des Gerichtshofs. Und selbst wenn der EuGH feststellt, dass Deutschland mit seiner mangelnden Luftreinhaltung europäisches Recht verletzt hat, ist nicht sofort eine Strafzahlung fällig. Die muss die EU-Kommission dann erst noch einmal mit einem neuen Verfahren beantragen.