Das Oberlandesgericht München setzte den Haftbefehl gegen Stadler außer Vollzug und verhängte Kontaktverbot. Mit einer Verfassungsbeschwerde ist der Ex-Audi-Chef nun gescheitert.
Stadler darf keinen Kontakt zu möglichen Zeugen aufnehmen. Archiv Quelle: Sebastian Gollnow/dpa
Der frühere Audi-Chef Rupert Stadler ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seinen Haftbefehl gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht teilte in Karlsruhe mit, es habe die Beschwerde nicht angenommen. Das Oberlandesgericht München hatte im Oktober 2018 den Haftbefehl außer Vollzug gesetzt, aber ein strenges Kontaktverbot verhängt.
Ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft darf Stadler weiterhin keinen Kontakt zu Mitbeschuldigten und möglichen Zeugen aufnehmen.
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