Auch in der zweiten Instanz entscheidet ein Gericht, dass Kunden nach einem Flugausfall durch einen wilden Streik keinen Anspruch auf Entschädigung haben.
Quelle: Julian Stratenschulte/dpa
Das Landgericht Hannover hat in zweiter Instanz Schadenersatzforderungen wegen eines abgesagten Fluges abgelehnt, der wegen eines wilden Streiks ausgefallen war.
Die Richter schlossen sich der Auffassung des Amtsgerichts an. Demnach muss die Fluggesellschaft Tuifly für einen annullierten Flug von Kreta nach Stuttgart einer Kundin keinen Ausgleich zahlen. Der Flug war gestrichen worden, weil sich viele Piloten krank gemeldet hatten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.