Forderung in Baden-Württemberg: Missbrauch ins Führungszeugnis
Forderung in Baden-Württemberg -
Missbrauch ins Führungszeugnis
Datum:
Kindesmissbrauch soll härter bestraft werden. Doch auch nach einer Verurteilung soll es weitere Konsequenzen für die Täter geben.
Händen greifen nach einem Kind. Symbolbild Quelle: Patrick Pleul/zb/dpa
Baden-Württemberg will Straftäter nach Kindesmissbrauch lebenslang registrieren. Das grün-schwarze Kabinett will einen Gesetzentwurf des Landesjustizministeriums beschließen, wonach Verurteilungen wegen Kindesmissbrauchs nicht mehr aus dem erweiterten Führungszeugnis gelöscht werden sollen.
Bislang könnten Verurteilte in manchen Fällen wenige Jahre nach ihrer Tat wieder mit Kindern arbeiten, heißt es aus dem Justizministerium. Das Land will sich dann im Bundesrat für eine entsprechende Gesetzesänderung einsetzen.
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