Über die Internetseite "Topf Secret" können Verbraucher bei Behörden nachfragen, wie sauber ihr Lieblingsrestaurant oder der Bäcker um die Ecke ist. Darum ist ein Streit entbrannt.
Die Online-Plattform "Topf Secret" beschäftigt zunehmend Behörden - und neuerdings auch die Justiz. Über die Seite ist es Nutzern möglich, bei den zuständigen Lebensmittelsicherheitsbehörden Hygieneberichte der Lebensmittelkontrollen zu beantragen. Grundlage dafür ist das Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Die meisten Behörden geben die Kontrollberichte daraufhin an die Antragsteller heraus. Die können die Berichte dann auf der Online-Seite "Topf Secret" hochladen und somit für alle anderen Nutzer zugänglich machen.
"Was die Behörden bislang selber veröffentlichen müssen, ist lächerlich", erklärt Olivier Huizinga von Foodwatch gegenüber dem ZDF-Magazin Frontal 21. Die Verbraucherorganisation hat zusammen mit der Transparenz-Initiative "FragDenStaat" die Seite eingerichtet. Huizinga erklärt: "Die Politik hat es nicht geschafft, für Transparenz zu sorgen. Deshalb machen wir das jetzt, soweit es nun mal geht."
Hotel- und Gaststättenverband unterstützt Klagen von Restaurants
Seit Anfang des Jahres gibt es die Seite "Topf Secret". Seitdem sind mehr als 28.000 Anträge gestellt worden. Die Behörden schreiben daraufhin in der Regel den Lebensmittelbetrieb an und informieren ihn über das Auskunftsbegehren.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband, kurz Dehoga, hält die Veröffentlichungen der amtlichen Prüfberichte auf "Topf Secret" für rechtlich fragwürdig. Daher unterstützt der Dehoga Gastronomen, die sich rechtlich wehren wollen. Inzwischen liegt ein Verfahren beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Behörden veröffentlichen nur unter bestimmten Voraussetzungen
Der Dehoga verweist auf die staatlichen Veröffentlichungspflichten von Hygienekontrollen. Die sind in Paragraf 40 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch LFGB geregelt. Das Gesetz wurde vor wenigen Wochen geändert, um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.
Danach veröffentlicht die zuständige Behörde nur unter bestimmten Voraussetzungen - zum Beispiel, wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro fällig ist. Dabei werden auch nicht die kompletten Prüfberichte zugänglich gemacht. Nach sechs Monaten müssen die Veröffentlichungen wieder gelöscht werden. Die behördlichen Auskunftspflichten stehen also den individuellen Auskunftsansprüchen des Verbrauchers entgegen. Das sorgt für juristischen Ärger.
Ernährungsministerium hält Plattform für rechtlich zulässig
Allerdings vertritt das Bundesernährungsministerium laut interner Unterlagen, die Frontal 21 vorliegen, eine eindeutige Position: Die Experten des Ministeriums halten die Seite "Topf Secret" für rechtlich zulässig. Der Dehoga-Präsident hatte Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) Anfang des Jahres darum gebeten, die Veröffentlichungen auf "Topf Secret" zu unterbinden. Doch die Ministerin antwortete ausweichend und verwies auf die Zuständigkeit der Länderbehörden.
Grund für die Zurückhaltung dürfte die interne juristische Einschätzung ihres Hauses sein. Darin heißt es, dass das vom Bundesernährungsministerium selbst unterstützte Verbraucherinformationsgesetz 2011 geschaffen worden sei, um ein "Mehr" an Informationen für Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Und schließlich schreiben die Beamten des Ministeriums: "Dass Verbraucherinnen und Verbraucher von ihrem Auskunftsanspruch nach dem VIG infolge der Aktion von Foodwatch und FragdenStaat verstärkt Gebrauch machen, ist zu begrüßen." Oliver Huizinga von Foodwatch stellt daher fest: "Das ist wirklich eine Ohrfeige für die Lobbyisten der Gastro-Branche, dass das Bundesernährungsministerium ihnen eine so klare Absage erteilt."