Am Ende waren wenige Minuten entscheidend: Wegen einer "grob fehlerhaften" Behandlung muss ein Arzt einem Kind 400.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Quelle: Armin Weigel/dpa
Das Oberlandesgericht Hamm hat wegen eines Behandlungsfehlers einem neun Jahre alten gehirngeschädigten Kind 400.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der Gynäkologe habe vor der Geburt im November 2008 nach mehreren Warnzeichen nicht dafür gesorgt, dass die Mutter schnellstmöglich in ein Krankenhaus komme, teilte das OLG mit.
Das Kind kam wegen einer Unterversorgung mit Sauerstoff mit schweren Behinderungen auf die Welt und wird immer auf Hilfe angewiesen sein.