Gefahren in Betreuungsheimen: Zu heißes Wasser: BGH schützt Hilfsbedürftige
Gefahren in Betreuungsheimen -
Zu heißes Wasser: BGH schützt Hilfsbedürftige
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Eine geistig behinderte Frau lässt sich ein Bad ein, verbrüht sich dann aber am zu heißen Wasser. Laut BGH hätten die Mitarbeiter im Heim besser aufpassen müssen.
Wasser fließt aus einem Wasserhahn auf eine Hand. Symbolbild Quelle: Julian Stratenschulte/dpa
Betreuungseinrichtungen wie Behindertenheime sind grundsätzlich verpflichtet, hilfsbedürftige Bewohner vor Gefahren wie zu heißem Wasser aus dem Hahn zu schützen. Das kann sich schon aus einer DIN-Norm ergeben, die für eine unbedenkliche Höchsttemperatur nur Empfehlungen gibt. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
Damit kann eine geistig behinderte Frau aus Bremerhaven auf Schmerzensgeld hoffen. Eine Betreuerin hatte ihr 2013 erlaubt, sich ein Bad einzulassen. Dabei zog sie sich schwerste Verbrühungen zu.
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