Mit einem Falschzitat auf Twitter wurde angedeutet, dass die Politikerin den sexuellen Kontakt mit Kindern befürworte. Künast gewinnt vor Gericht. Doch dies ist nur ein Teilerfolg.
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Im Streit um Beschimpfungen gegen sie auf Twitter hat die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast einen Teilerfolg vor Gericht errungen. Der Kurznachrichtendienst darf demnach Auskunft über einen Nutzer geben, der Künast in einem Tweet ein unwahres Zitat zugeschrieben hatte.
Wie das Landgericht nach Künasts Beschwerde mitteilte, habe sie für andere vier beanstandete Tweets kein Recht auf Auskunft. Darin geht es nach Auffassung der Richter um Meinungsäußerungen unterhalb der Schwelle der Schmähkritik.
Falschzitat von Künast war Auslöser
In dem Tweet hatte ein Nutzer hinter dem Namen der Politikerin und einem Doppelpunkt in Anführungszeichen geschrieben: "Ja zu Sex mit Kindern". Diesen Satz habe Künast so nicht gesagt. Der unbefangene Durchschnittsleser könne aber davon ausgehen, dass es sich um ein wörtliches Zitat der Politikerin handelt.
Mit dem Falschzitat werde angedeutet, dass die Politikerin den sexuellen Kontakt mit Kindern befürworte. Diese unwahre Tatsachenbehauptung sei geeignet, sie verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, erklärten die Richter.