Seit sechs Monaten steht der mutmaßliche Deutschland-Chef des IS vor Gericht. Seine Entlassung aus der U-Haft wurde beantragt. Ein Gericht entschied anders.
Der mutmaßliche Deutschlandchef der Terrormiliz Islamischer Staat (IS), Abu Walaa, muss in Untersuchungshaft bleiben. Es bestehe weiterhin Fluchtgefahr, entschied der 4. Strafsenat des Oberlandesgericht Celle. Damit lehnte der Senat einen Antrag der Verteidigung von Abu Walaa ab.
Abu Walaa und vier Mitangeklagte sollen junge Menschen islamistisch radikalisiert und in die IS-Kampfgebiete geschickt haben. Ein Ende des Prozesses ist nicht abzusehen, Termine sind bis Ende August angesetzt.