Darf der Begriff "Malle" von Eventveranstaltern einfach so verwendet werden? Das Düsseldorfer Landgericht hat diese Frage nun geklärt.
Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa
Der Begriff "Malle" ist als Marke geschützt und darf ohne Zustimmung nicht frei verwendet werden. Das hat das Düsseldorfer Landgericht entschieden. In über 100 einstweiligen Verfügungsverfahren war der Inhaber der Wortmarke, ein Unternehmer aus Hilden bei Düsseldorf, gegen Veranstalter etwa von "Malle-Partys" vorgegangen.
Einige Veranstalter argumentierten, als geografischer Begriff und Mallorca-Abkürzung sei kein Schutz möglich. Das sah das Gericht anders: Das Europäische Markenamt habe die Marke eingetragen.
Kommerzielle Nutzer des Begriffs müssen daher eine Lizenz des Markeninhabers erwerben. Gegen das Urteil kann noch Berufung zum Oberlandesgericht eingelegt werden.