Horst Seehofers Plan war: Flüchtlinge werden an der Grenze gestoppt und in das EU-Land geschickt, in dem sie zuerst Asyl beantragt haben. Doch so einfach ist das nicht.
Quelle: Tobias Hase/dpa
Rund ein Jahr nach Abschluss des Rücknahme-Abkommens von Flüchtlingen mit Griechenland muss die Bundesrepublik einen zurückgeschickten Afghanen wieder nach Deutschland holen.
Das Münchner Verwaltungsgericht hat grundsätzliche Bedenken an dem Vorgehen, Asylsuchende an der Grenze zu stoppen und direkt nach Griechenland zu bringen, sowie am griechischen Asylsystem. Konkret entschied es aber bloß im Einzelfall und nur in einem Eilbeschluss. Laut Pro Asyl ist es das erste Urteil dieser Art.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte 2018 mit im August 2018 mit Spanien und Griechenland vereinbart, dass beide Länder binnen 48 Stunden Migranten zurücknehmen, die an der deutschen Grenze aufgegriffen werden und zuvor schon in Spanien oder Griechenland Schutz beantragt hatten. Laut Innenministerium wurden nach dieser Regelung bisher 29 Ausländer nach Griechenland gebracht. Zwei Asylbewerber mussten zurück nach Spanien.