Gesetz zu Asyldaten-Austausch: Ministerium zieht positives Fazit
Gesetz zu Asyldaten-Austausch -
Ministerium zieht positives Fazit
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Ein neues Gesetz von 2016 sollte Asylverfahren in Deutschland beschleunigen und die Sicherheit von Zuwanderung gewährleisten. Diese Ziele sieht das Innenministerium erreicht.
Ein Schild mit der Aufschrift «Asyl». Archivbild Quelle: Uli Deck/dpa
Die Regelungen zum einfacheren Datenaustausch zwischen Behörden in Asylverfahren sind aus Sicht des Innenministeriums ein Erfolg. Das sogenannte Datenaustauschverbesserungsgesetz war 2016 beschlossen worden.
Eines seiner Ziele, Eingereiste gerecht in Deutschland zu verteilen, werde indes nicht erreicht, heißt es in einem Bericht des Innenministeriums. Die Daten dazu würden nicht ausreichend erfasst. Das Gesetz regelt die Art der Daten im Ausländerzentralregister, den Austausch und die Zugriffsrechte.
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