Weil sein dementer Vater vor seinem Tod jahrelang bewegungslos im Bett liegen musste, verlangte ein Mann Schadenersatz. Zu Unrecht, urteilte nun das BGH.
Quelle: Uli Deck/dpa
Ärzte haften grundsätzlich nicht mit Geld, wenn sie einen Patienten zum Beispiel durch künstliche Ernährung länger als medizinisch sinnvoll am Leben erhalten und damit sein Leiden verlängern.
Es verbiete sich generell, ein Weiterleben als Schaden anzusehen. So urteilte der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 13/18) in Karlsruhe und wies eine Klage auf Schmerzensgeld und Kostenersatz im Namen eines verstorbenen Demenzkranken ab. Der klagende Sohn hatte 150.000 Euro vom behandelnden Arzt gefordert.
Mehr zu dem BGH-Urteil lesen Sie hier:
-
Kein Schmerzensgeld nach künstlicher Lebensverlängerung
Ärzte haften grundsätzlich nicht mit Geld, wenn sie einen Patienten durch künstliche Ernährung länger als medizinisch sinnvoll am Leben erhalten und damit sein Leiden verlängern.