Sie schützt vor einer hochansteckenden Krankheit: die Masern-Impfung. Bisher war sie freiwillig. Nun kommt die Masern-Impfpflicht - teilweise, aber bußgeldbewehrt.
Zum Schutz vor hoch ansteckenden Masern kommt eine Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen. Das entsprechende Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten. Eltern müssen dann die Impfung ihrer Kinder vor Aufnahme nachweisen. Für Kinder, die schon zur Kita oder zur Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen. Bei Verstößen drohen bis zu 2500 Euro Bußgeld.
Greifen soll die Impfpflicht auch für Lehrkräfte, medizinisches Personal und Bewohner und Mitarbeiter in Asyl-Unterkünften.
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