Justizministerin Lambrecht: Sterbehilfe-Regelung bald möglich
Justizministerin Lambrecht -
Sterbehilfe-Regelung bald möglich
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Das Bundesverfassungsgericht hatte das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt. Justizministerin Lambrecht hält eine Neuregelung noch in dieser Wahlperiode für möglich.
Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Quelle: Kay Nietfeld/dpa
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hält es für möglich, die Sterbehilfe noch vor der nächsten Bundestagswahl gesetzlich neu zu regeln. "Ich halte es für machbar, dass wir noch in dieser Wahlperiode über Gruppenanträge im Bundestag Regelungen zum Thema Suizidhilfe schaffen", sagte die SPD-Politikerin der "Rheinischen Post".
Lambrecht sagte, sie sei persönlich davon überzeugt, dass der assistierte Suizid keine gesellschaftliche Normalität werden dürfe.
Aktive Sterbehilfe ist bislang in Deutschland strikt verboten. "Sie kann als Tötung auf Verlangen" mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden (§216 StGB). Tötung auf Verlangen, früher auch aktive Sterbehilfe genannt, heißt, jemanden zu töten, wenn er das ausdrücklich verlangt. Das ist zum Beispiel in Belgien und den Niederlanden Ärzten unter bestimmten Umständen erlaubt.
Sterben zulassen, früher auch passive Sterbehilfe genannt, ist seit den 80er Jahren rechtlich erlaubt. Jeder Mensch hat das Recht, jede medizinische Behandlung am Lebensende zu verweigern, einschließlich künstlicher Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr. Dies kann auch im Voraus durch eine Patientenverfügung erfolgen. Bei bis zu 60 Prozent aller Todesfälle wird - neuesten Daten zufolge - das Sterben bewusst zugelassen.
Der assistierte Suizid ist die (ärztliche) Hilfe zur Selbsttötung für Schwerstkranke. Wer mehr als einmal assistiert, macht sich strafbar, so der neue § 217 StGB. Angehörige und Nahestehende sind ausgenommen. Damit soll kommerzielle Sterbehilfe verhindert werden. Kritikern zufolge kriminalisiert der § 217 allerdings jede ärztliche Suizidhilfe. Das Bundesverfassungsgericht hat den § 217 am 26. Februar 2020 für verfassungswidrig erklärt.
Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe sei …
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