Karlsruhe zu Mieterhöhung: BGH urteilt für Vermieter
Karlsruhe zu Mieterhöhung -
BGH urteilt für Vermieter
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Eine auf Quadratmeter berechnete Mieterhöhung ist auch dann zumutbar, wenn die Wohnfläche kleiner ist, als vom Vermieter angeben. Das urteilte der BGH.
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Quelle: imago
Mieter können an eine Mieterhöhung gebunden sein, obwohl ihre Wohnung kleiner ist als vom Vermieter zugrunde gelegt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Aktenzeichen: VIII ZR 234/18). Die höhere Miete ist zumutbar, wenn sie unter der üblichen Vergleichsmiete bleibt.
In dem Fall stützte ein Vermieter eine Mieterhöhung auf eine Wohnfläche von 114 Quadratmetern. Ein Sachverständiger korrigierte die Fläche auf 102 Quadratmeter. Die Mieterhöhung wurde dennoch als rechtens beurteilt.
Wenn der Vermieter das Haus auf Vordermann bringt, kann das für die …
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