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Kinderrechte ins Grundgesetz : "Kinder sind keine kleinen Erwachsenen"

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Seit Jahren wird darüber diskutiert, ob Kinderrechte auch explizit ins Grundgesetz geschrieben werden sollten. Jetzt gehen die Grünen mit einem Gesetzentwurf in die Offensive.

Archiv: Kinder beim Malen, aufgenommen am 05.01.2018
Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz ist umstritten.
Quelle: dpa

Sei es der Bau eines Kinderspielplatzes oder die Frage, wie der neue Schulhof gestaltet werden soll - Kinder sollten ein stärkeres Mitspracherecht erhalten. So sehen das die Grünen: Die Fraktion will in der kommenden Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. "Zum einen war es uns wichtig, einen eigenen Gesetzentwurf zu formulieren, um eine öffentliche Debatte zu initiieren. Zum anderen wollen wir deutlich machen, wie so eine Grundgesetzänderung konkret aussehen muss", sagt Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen gegenüber dem ZDF.

Die zentrale Frage ist vielmehr, welche Formulierung wird gewählt und wie werden die unterschiedlichen Dimensionen, die sich aus der UN-Kinderrechtskonvention ergeben, umgesetzt.
Katja Dörner (Grüne), Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik.

Denn entscheidend sei, dass die Grundgesetzänderung den Kindern auch wirklich einen Mehrwert bringe. Die bloße Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz reiche nicht aus. "Die zentrale Frage ist vielmehr, welche Formulierung wird gewählt und wie werden die unterschiedlichen Dimensionen, die sich aus der UN-Kinderrechtskonvention (Recht auf Schutz, Recht auf Förderung, Recht auf Beteiligung und der Vorrang des Kindeswohls) ergeben, umgesetzt."

Am 1. Juni ist Internationaler Kindertag

Wir möchten vermeiden, dass die Formulierungen nur symbolischer Natur sind.
Katja Dörner

Anlässlich des Internationalen Kindertags an diesem Samstag sagte die für Kinder und Familie zuständige Grünen-Politikerin: "Wir möchten, dass die vier zentralen Dimensionen der UN-Kinderrechtskonvention mit einer starken Formulierung im Grundgesetz verankert werden. Wir möchten vermeiden, dass die Formulierungen nur symbolischer Natur sind." Der Gesetzentwurf soll nach Angaben aus der Fraktion am kommenden Donnerstag (6. Juni) im Bundestag debattiert werden.

Mit der Grundgesetzänderung sollen Kinder ein Mitspracherecht bekommen und "bei allen sie betreffenden Angelegenheiten auch beteiligt werden". Bei konkreten Fragestellungen wie z.B. die Gestaltung der Schule müssten die Meinungen der Kinder berücksichtigt werden. "Kinder müssten dann mit einbezogen werden und hätten die Möglichkeit, ganz konkret auf ihren Lebensraum Einfluss zu nehmen."

Es ist nicht das erste Mal, dass ein solcher Anlauf unternommen wird. Aber die Chancen für das Thema stehen grundsätzlich besser denn je, denn auch die Parteien der großen Koalition haben sich vorgenommen, das Grundgesetz zu Gunsten der Kleinsten in der Gesellschaft zu ändern. Unumstritten ist das alles aber nicht.

Auch die Koalition will die Kinderrechte ins Grundgesetz bringen

Franziska Giffey (SPD), Bundesfamilienministerin. Archivbild
Franziska Giffey (SPD), Bundesfamilienministerin. Archivbild
Quelle: Michael Kappeler/dpa

Zuvor hatte zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes Familienministerin Franziska Giffey (SPD) und der Deutsche Kinderschutzbund dazu aufgerufen, die Kinderrechte schnellstens in die Verfassung aufzunehmen. Das haben Union und SPD auch in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. 70 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes sei die Zeit reif dafür, sagte Giffey. Für eine solche Verfassungsänderung sind Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig.

"Uns geht es darum, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen bei allen staatlichen Entscheidungen berücksichtigt werden, die sie betreffen. Der Schutz, die Förderung und die Beteiligung von Kindern müssen dann zum Beispiel bei der Stadtplanung oder im Bildungs- und Gesundheitsbereich immer mitgedacht werden", stellte Giffey vor einigen Tagen fest.

Kritische Stimmen aus der Justiz

Kindeswohl zu fördern steht doch bereits in der Verfassung: Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz enthält die Elternverpflichtung auf das Wohl der Kinder. Das hat sich bewährt, da sollte man nichts ändern.
Ferdinand Kirchhof, Ex-Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts

Die Bundesfamilienministerin und der Kinderschutzbund machen Druck bei dem Thema. Aber es gibt auch kritische Stimmen. Der Ex-Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, hatte im heute.de-Interview kritisiert, dass "mit dem momentanen Hype um die Kinderrechte", die Politik über ihr Ziel hinausschieße.

Und weiter: "Kindeswohl zu fördern steht doch bereits in der Verfassung: Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz enthält die Elternverpflichtung auf das Wohl der Kinder. Das hat sich bewährt, da sollte man nichts ändern. Es geht schließlich immer um die Frage nach dem Mehrwert eines Zusatzes."

Dörner sieht das anders: "Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie haben eigene Bedürfnisse. Deshalb reicht es eben nicht, dass sie im Grundgesetz einfach mitgedacht werden. Ihre Rechte werden immer von anderen wahrgenommen und der Staat ist bisher leider nicht ausreichend verpflichtet, die Rechte der Kinder sicherzustellen und zu schützen." Erwachsene könnten ihre Rechte natürlich in einem ganz anderen Ausmaß in Anspruch nehmen als Kinder das können. Aus diesem Grund reiche es nicht zu sagen, Kinder seien als Menschen automatisch im Grundgesetz mitgedacht.

Die Chancen, dass der Entwurf angenommen werde, schätzt Dörner optimistisch ein. "Der Koalitionsvertrag der GroKo sieht eine Grundgesetzänderung vor, insofern erwarte ich auch einen konkreten Vorschlag. Wir haben mit den Grünen und den Linken zwei Fraktionen im Deutschen Bundestag, die sich immer auch explizit dafür ausgesprochen haben, das Grundgesetz zu Gunsten von Kindern zu ändern. Das ist erstmal eine gute Ausgangskonstellation. Außerdem feiern wir in diesem Jahr 30 Jahre Kinderrechtskonvention und 70 Jahre Grundgesetz - das ist ein guter Zeitpunkt."

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