Europas Asylsystem gilt als reformbedürftig. Für die bestehenden Regelungen hat der EuGH nun aber zumindest in zwei Grundsatzfragen Klarheit geschaffen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in zwei Urteilen die Rechte von Asylbewerbern gestärkt. Schutzsuchende dürfen demnach keinem Test ihrer sexuellen Orientierung unterzogen werden. Eine solche Untersuchung stelle einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Privatleben dar, urteilten die Luxemburger Richter.
Außerdem dürfen illegal in ein europäisches Land eingereiste Asylbewerber nicht ohne weiteres in den EU-Staat zurückgeschickt werden, in dem sie erstmals Asyl beantragt haben.