Das Grundgesetz schützt die Vertraulichkeit der Kommunikation und die Pressefreiheit. Respektiert das auch der Bundesnachrichtendienst?
Quelle: Wolfgang Kumm/dpa
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute und morgen über die Überwachungsbefugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Ausland. Diese sind seit 2017 erstmals gesetzlich geregelt. Die Kläger meinen, dass damit eine anlasslose Massenüberwachung möglich ist.
Die Kommunikation deutscher Staatsbürger bei der Überwachung im Ausland auszufiltern, sei technisch kaum möglich. Sehr deutlich werde das Problem, wenn deutsche Journalisten mit ausländischen Kollegen zusammenarbeiten. Das Urteil wird in einigen Monaten verkündet.
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Karlsruhe prüft BND-Abhörpraxis im Ausland
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute und morgen über eine Klage von Journalisten. Diese richtet sich gegen den Bundesnachrichtendienst wegen seiner Abhörpraxis im Ausland.