Mit wie vielen Kandidaten darf die AfD bei der Landtagswahl in Sachsen antreten? Damit beschäftigte sich der Verfassungsgerichtshof. Die ursprünglichen 61 werden es nicht sein.
Quelle: Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa
Die AfD darf zur Landtagswahl in Sachsen am 1. September nur mit 30 Listenkandidaten antreten. Das entschied der Verfassungsgerichtshof in Leipzig. Ursprünglich hatte die AfD 61 Kandidaten nominiert, wegen formaler Mängel wurden aber nicht alle zugelassen.
Der Landeswahlausschuss hatte die Liste sogar auf nur 18 Kandidaten gekürzt. Der Ausschuss beanstandete vor allem, dass die AfD auf zwei getrennten Parteitagen ihre Kandidaten aufstellte und das erst beschlossene Wahlverfahren später änderte.
Der Landeswahlausschuss Sachsen hat einen Großteil der AfD-Kandidatenliste für die Landtagswahl am 1. September nicht zugelassen. Wir schauen, wie es dazu kam.