Ein Gericht hat Beschimpfungen gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast wie "Stück Scheisse" als zulässig bewertet. Das Urteil schlägt weiter Wellen.
Quelle: Felix König/dpa
Nach der umstrittenen Gerichtsentscheidung im Fall der Hass-Kommentare gegen Grünen-Politikerin Renate Künast fordert der Deutsche Juristinnenbund (DJB), Frauen in den Online-Netzwerken besser zu schützen.
"Viele Frauen, die sich öffentlich äußern, werden mit Sexismus, Vergewaltigungsdrohungen und blankem Hass von einer zum Teil organisierten Meute attackiert", sagte DJB-Präsidentin Maria Wersig der Funke Mediengruppe. Offenbar gehe es darum, Frauen zu zwingen, den öffentlichen Raum zu verlassen.
Empörung über Urteil
"Wir brauchen eine zügige Weiterentwicklung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes", so Wersig. Die DJB-Präsidentin begrüßte, dass Künast den Gerichtsbeschluss anfechten will.
"Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut, und Kritik an Politikerinnen und Politikern darf auch polemisch und überspitzt sein. Es gibt aber Grenzen des Akzeptablen, wer die Beispiele liest, der sieht sie vernünftigerweise hier überschritten", sagte Wersig.
Unbekannte hatten Künast auf Facebook mit einer ganzen Serie übelster Beschimpfungen überzogen und die Politikerin unter anderem als "Stück Scheiße" und "Drecks Fotze" bezeichnet. Das Landgericht Berlin hatte am 9. September geurteilt, die Kommentare bewegten sich "haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren".
Künast wollte vor dem Landgericht erreichen, dass Facebook die personenbezogenen Daten der Urheber herausgibt, um zivilrechtliche Schritte einleiten zu können. Dies lehnte das Gericht ab. Die Entscheidung des Landgerichts löste in Berlin Empörung und scharfe Kritik aus.
Muss sich eine Politikerin wüste Beschimpfungen gefallen lassen? Die Grünen-Abgeordnete Renate Künast meint: nein. Ein Gericht sieht das anders - worum es ging im Video: