Die Bundesanwaltschaft hat Wohnungen von mehreren Personen in vier Bundesländern durchsuchen lassen. Sie stehen unter Verdacht, Mitglieder einer kriminellen Vereinigung zu sein.
Die Wohnungen von sechs namentlich bekannten Beschuldigten sowie von vier nicht tatverdächtigen Personen in Sachsen-Anhalt, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind durch Polizeibeamte durchsucht worden. Festnahmen sind bislang nicht erfolgt.
Untergruppe der Gruppierung "Wolfsbrigade"
Die Beschuldigten stehen in dem Verdacht, eine kriminelle, rechtsextreme Vereinigung gegründet zu haben. Vor diesem Hintergrund sollen sie im Jahr 2018 innerhalb der Gruppierung "Wolfsbrigade" die Untergruppierung "Sturmbrigade" gebildet haben. Diese sollten einen "bewaffneten Arm" der Gruppierung "Wolfsbrigade" bilden, deren erklärtes Ziel das "Wiedererstarken eines freien Vaterlandes" nach dem "germanischen Sittengesetz" ist. Das sollte offenbar auch mit Gewalt verfolgt werden.
Die heutigen Durchsuchungen dienen dazu, "bestehende Verdachtsmomente zu objektivieren". Insbesondere sollen nähere Erkenntnisse über die Gruppierung "Sturmbrigade" gewonnen und geklärt werden, ob die Beschuldigten über Waffen verfügen. Mit den Ermittlungen ist das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt beauftragt.