Wenn der Vermieter das Haus auf Vordermann bringt, kann das für die Mieter teuer werden. Eine Härtefall-Regelung schützt Menschen, die sich die Wohnung ohnehin kaum leisten können.
Quelle: Lothar Ferstl/dpa
Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt Mietern den Rücken, die sich nach Modernisierungsarbeiten am Haus die Miete nicht mehr leisten können. Sie dürfen vom Vermieter nicht einfach auf eine kleinere Wohnung verwiesen werden, wie die obersten Zivilrichter entschieden.
Ob die Wohnungsgröße angemessen ist, spielt zwar eine Rolle. Bei der Abwägung der Interessen müssten aber alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden. Dabei komme es auf die Verwurzelung des Mieters in der Wohnung oder seine gesundheitliche Verfassung an.