Mögliche einstweilige Verfügung: EuGH muss über Polen entscheiden
Mögliche einstweilige Verfügung -
EuGH muss über Polen entscheiden
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Die polnische Justizreform beschäftigt die EU schon länger. Nun soll sich der EuGH damit befassen.
Der EuGH in Luxemburg. Archivbild Quelle: Arne Immanuel Bänsch/dpa
Die Europäische Kommission will eine einstweilige Verfügung gegen Polen wegen der umstrittenen Regeln zur Disziplinierung von Richtern erreichen. Die Brüsseler Behörde habe einen entsprechenden Antrag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eingereicht, teilte der EuGH mit.
Die beantragten "einstweiligen Maßnahmen" hängen mit einem Vertragsverletzungsverfahren zusammen, das die Kommission bereits seit einiger Zeit zu den Disziplinierungsregeln für polnische Richter in Gang gesetzt hat.
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