Ein Bier im Rucksack ist kein Problem, aber öffentliches Trinken ist nicht mehr. Am Münchner Hauptbahnhof gilt das Alkoholverbot nun auch tagsüber.
Hauptbahnhof München: Hier darf kein Alkohol verzehrt werden. Quelle: Felix Hörhager/dpa
Rund um den Münchner Hauptbahnhof gilt ab jetzt ein ganztägiges Alkoholverbot. Die bisher auf die Nachtstunden begrenzte Regelung wird somit ausgeweitet.
Konkret heißt das, dass auf den Straßen und Plätzen rund um den Verkehrsknotenpunkt weder Alkohol getrunken noch "zum Zwecke des dortigen Verzehrs" mitgeführt werden darf. Dadurch soll der Bahnhof für die Trinkerszene endgültig uninteressant werden; profitieren sollen Reisende, Geschäftsleute und Anwohner.
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