Bei einem mutmaßlichen Autorennen stirbt eine unbeteiligte Frau. Die Polizei fahndet nach dem verdächtigen Unfallfahrer. Nun hat sich der 21-Jährige gestellt.
Quelle: ---/Polizei Duisburg/dpa
Nach dem mutmaßlichen Autorennen in Moers mit einer getöteten unbeteiligten Frau hat sich der tatverdächtige Autofahrer gestellt. Der 21-Jährige sei in Begleitung seines Rechtsanwaltes zur Kripo Duisburg gekommen, teilte die Polizei mit. Gegen ihn liegt ein Haftbefehl wegen Mordes vor. Dieser soll ihm am Mittwoch von einem Haftrichter verkündet werden.
21-Jähriger soll sich Rennen geliefert haben
Der Unfall geschah auf einer zweispurigen Straße in einem Wohngebiet von Moers am Niederrhein. Der 21-Jährige soll sich dort das Rennen mit einem Gleichaltrigen geliefert haben. Bei einem Überholmanöver stieß eines der beiden Autos mit dem Kleinwagen der 43-Jährigen zusammen, die an einer Kreuzung gerade in die Straße einbog. Am Steuer soll Kushtrim H. gesessen haben. Humpelnd soll er zu Fuß geflüchtet sein. Der andere Fahrer machte sich in seinem Wagen aus dem Staub.
Polizei und Staatsanwaltschaft hatten am Montag den Namen und Fotos des 21-jährigen Kosovaren veröffentlicht und damit den Fahndungsdruck erhöht. Am Dienstag wurde sogar noch ein internationaler Haftbefehl auf den Weg gebracht. Die Ermittler schlossen nicht aus, dass der mutmaßliche Täter Deutschland bereits verlassen haben könnte.
Doch dann stellte sich der junge Mann selbst bei der Polizei. Wo er sich in der Zwischenzeit aufhielt und ob er am Dienstag bereits Angaben zu dem Unfall machte, wurde zunächst nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft sagte, dass er zuvor bereits "strafrechtlich in Erscheinung getreten" sei. Weitere Angaben über die Straftaten machte sie nicht.
Vorfall erinnert an Kudamm-Raser
Das mutmaßliche Rennen in Moers erinnert an die sogenannten Kudamm-Raser in Berlin. Dort waren zwei Männer im Februar 2016 über den Kurfürstendamm gerast, ein unbeteiligter 69-Jähriger kam dabei ums Leben. Das Berliner Landgericht verurteilte die Männer im März 2019 wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Die erste Verurteilung hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben. Auch nach dem zweiten Urteil legte einer der Verteidiger Revision ein. Als Konsequenz auch aus dem Berliner Fall hat der Gesetzgeber Strafen für Raser mit dem neuen Paragrafen 315d StGB verschärft.