Nach Urteil gegen Wahl-O-Mat: Bundeszentrale will Verbot kippen
Nach Urteil gegen Wahl-O-Mat -
Bundeszentrale will Verbot kippen
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Kurz vor der Europawahl wurde die Orientierungshilfe Wahl-O-Mat abgeschaltet. Ein Gericht sah kleinere Parteien benachteiligt. Die Betreiber wollen die Entscheidung kippen.
Der Wahl-O-Mat soll als Orientierungshilfe dienen. Archivbild Quelle: Paul Zinken/dpa
Gegen das gerichtliche Verbot des Wahl-O-Mats zur Europawahl in seiner jetzigen Form will die Bundeszentrale für politische Bildung Beschwerde einlegen. Als Betreiber des Angebots geht sie damit gegen eine Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vor.
Das Gericht hatte beanstandet, der Wahl-O-Mat benachteilige kleinere und unbekanntere Parteien. Die Richter bemängelten, dass man auf der Seite nur jeweils acht Parteien auswählen kann, um sie mit eigenen Positionen zu vergleichen.
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