"Digitale Gewalt ist real", sagt die Grünen-Politikerin Künast - und will nun eine Bewegung für ein #NetzohneGewalt starten. Damit reagiert sie auch auf ein umstrittenes Urteil.
Renate Künast hat einen parteiübergreifenden Appell "gegen digitale Gewalt" gestartet. Gemeinsam mit Netzaktivistinnen und Frauenrechtlerinnen will die Grünen-Politikerin so gegen rassistische und sexistische Kommentare vorgehen. "Digitale Gewalt ist real", heißt in dem Aufruf. "Wir benennen die im Internet stattfindende und darüber ausgeübte Gewalt klar und deutlich als das, was sie ist, statt sie als 'Internet-Empörungskultur' oder 'andere Meinungen' wegzuwischen." Digitale Gewalt sei ein "Angriff auf die psychische und körperliche Unversehrtheit" aller, "vor allem Frauen sind derzeit Zielscheibe dieses Hasses".
Hate Speech "gesamtgesellschaftliches Problem"
Unter den Initiatorinnen sind unter anderen die SPD-Politikerin Sawsan Chebli, die linke Bundestagsabgeordnete Anke Domscheit-Berg und die feministische Autorin Anne Wizorek. Sie fordern eine öffentliche Debatte über die "geschlechtsspezifischen Aspekte von digitaler Gewalt und Hate Speech" und ihre Bezüge zu "Rassismus, Antisemitismus und Behindertenfeindlichkeit". "Digitale Gewalt und Hate Speech sind gesamtgesellschaftliche Probleme, deswegen müssen wir die Bekämpfung dieser Gewalt gegen Frauen zum Anliegen aller machen!", schreiben die Initiatorinnen.
Als konkrete Maßnahmen fordern die Autorinnen unter anderem Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften gegen Hate Speech sowie eine bessere Ausstattung und Ausbildung der Polizei, der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte. Außerdem sei der Abbau juristischer Hürden für Zivilklagen notwendig, heißt es in dem Aufruf. Auch die Betreiber sozialer Medien müssten stärker in die Pflicht genommen werden, etwa indem sie sich an den Kosten für Beratung gegen Hate Speech beteiligen sollten.
Auslöser für Appell: Umstrittene Entscheidung gegen Künast
Auslöser für den Appell war eine umstrittene Gerichtsentscheidung gegen Künast, in der die Richter übelste Beleidigungen gegen die Grünen-Politikerin durch anonyme Facebook-Nutzer noch als zulässig eingestuft hatten. Das Landgericht Berlin hatte am 9. September geurteilt, die Kommentare bewegten sich "haarscharf an der Grenze des von der Antragstellerin noch Hinnehmbaren".
Künast wollte vor dem Landgericht erreichen, dass Facebook die personenbezogenen Daten der Urheber herausgibt, um zivilrechtliche Schritte einleiten zu können. Dies lehnte das Gericht ab. Die Entscheidung des Landgerichts löste in Berlin Empörung und scharfe Kritik aus. Künast will den Beschluss anfechten.