Die Grundsteuer soll reformiert werden. Die Union pocht dabei auf länderspezifische Regelungen. In der SPD sieht man das etwas anders.
Quelle: Marcus Brandt/dpa
Die SPD hat bei der Reform der Grundsteuer den Vorstoß der Union zu Öffnungsklauseln für die Länder abgelehnt. "Ein rechtlicher Flickenteppich mit unterschiedlichen Grundsteuer-Modellen in unterschiedlichen Bundesländern muss vermieden werden", sagte SPD-Fraktionsvize Achim Post. Es müsse weiter um eine bundeseinheitliche Regelung gehen.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) habe laut Post mit den Ländern Eckpunkte verhandelt, die eine gute Basis für eine gerechte und praktikable Reform seien.
Union will länderspezifische Regelungen
Nun müsse es darum gehen, auf Basis der vereinbarten Eckpunkte zügig weiter voranzukommen. "Ein Erfolg der Reform darf nicht durch neue Sonderwünsche aus Bayern gefährdet werden. Die Kommunen sind darauf angewiesen, dass das Aufkommen der Grundsteuer für sie gesichert bleibt", sagte Post
Die Union pocht bei der Reform auf länderspezifische Regelungen. Der zuständige Fraktionsvize Andreas Jung (CDU) sagte, die Fraktion bestehe auf eine Öffnungsklausel. "Die Länder, die eigene Regeln umsetzen wollen, sollen das auch können." Die Fraktion unterstützt damit einen Vorstoß Bayerns. Länderspezifische Regelungen könnten es den Bundesländern ermöglichen, eine eigene Grundsteuer zu erheben und dafür Regeln festzulegen.
Scholz will offenbar Entwurf einbringen
Scholz will dem Vernehmen nach am kommenden Mittwoch einen Entwurf zur Reform der Grundsteuer ins Kabinett einbringen. Er war nach einem Treffen mit Länderkollegen im März beauftragt worden, einen Gesetzentwurf auf Basis eines wertorientierten Modells auszuarbeiten. Zur Bemessung herangezogen werden sollen vor allem das Alter des Gebäudes, der regionale Bodenrichtwert - also der Wert der Fläche - und durchschnittliche Nettokaltmieten.
Bayern hat aber grundsätzliche Bedenken gegen das von Scholz und den meisten Ländern favorisierte Modell. Der Freistaat will ein Konzept, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Fläche orientiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen völlig veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt.